Buddecke und Schwertfeger Versicherungsmakler, Elmshorn

Buddecke und Schwertfeger GmbH & Co.KG

Ver­sicherungs­makler

Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Der Abschluss einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung bei einem privaten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bietet viele Vorteile – gerade, wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden

 Für wen ist die Versicherung?

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist versicherbar?

Grundsätzlich sind folgende Bereiche versicherbar:

• Ambulant

• Stationär

• Zahn

• Krankenhaustagegeld

• Krankentagegeld

• Pflegetagegeld

Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif verschieden und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.

Ambulante Zusatzversicherung

Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine, Leistungen versichert werden, die von

der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung nur teilweise oder gar nicht erstattet werden.

Folgendes ist u.a. versicherbar:

Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel

Stationäre Zusatzversicherung

Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Unterbringung und Behandlung.

Folgendes ist u.a. versicherbar:

Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären

Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate

und Inlays.

Folgendes ist u.a. versicherbar:

Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate

Krankenhaustagegeld

Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er (egal aus welchem

Anlass) im Krankenhaus verbringen muss, einen vereinbarten Betrag.

Wird eine Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen einer Unfall­ver­si­che­rung abgeschlossen, dann wird Krankenhaustagegeld

nur für die Tage bezahlt, die Sie nach einem Unfall in einem Krankenhaus verbringen müssen.

Das Krankenhaustagegeld dient dazu, die Kosten abzudecken, die durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich anfallen

- z.B. Kinderbetreuungskosten.

Krankentagegeld

Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er arbeitsunfähig ist, einen

vereinbarten Betrag. Die Krankentagegeldversicherung dient bei Arbeitnehmern zur Erhaltung der vollständigen oder

teilweisen Sicherung des Nettoeinkommens, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfalle mehr als 6 Wochen dauert.

(Bis zum 42. Tag ist der Arbeitgeber zur Zahlung gesetzlich verpflichtet.) Bei Selbständigen ist eine Krankentagegeldversicherung zur Abwendung finanzieller Schwierigkeiten sinnvoll, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund von Krankheit kein Einkommen mehr erwirtschaftet werden kann. Bei der Versicherungsgestaltung

kann festgelegt werden, ab welchem Tag nach Eintritt der Krankheit und in welcher Höhe das Tagegeld gezahlt werden soll.

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren - Eintrittsalter des Versicherten, Gesundheitszustand, Art

und Höhe der vereinbarten Leistungen (z.B. Höhe des Krankentagegeldes).

Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?

Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur mit einem geringen Umfang versichert.